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Batteriegesetz

akku-wechsel.de weist den Kunden auf den Inhalt der §§ 17 und 18 des Batteriegesetzes hin:

1. Der Endnutzer dieser Batterien und Akkus ist zur Rückgabe gesetzlich verpflichtet.
2. Der Kunde kann seine Batterien und Akkus nach Gebrauch bei uns oder im Handel unentgeltlich zurückgeben. Dies kann entweder vor Ort geschehen oder der Kunde kann uns die Batterien und Akkus unter nachstehender Adresse zurückschicken:

akku-wechsel.de
Buckower Chaussee 148
12305 Berlin
Deutschland

3. Das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne (§ 17 Absatz 1 Batteriegesetz) bedeutet, dass die Entsorgung von Batterien und Akkus über den Hausmüll gesetzlich verboten ist. Auf Batterien und Akkus finden sich die chemischen Zeichen „Hg“ (Quecksilber), „Cd“ (Cadmium) und „Pb“ (Blei) (§ 17 Absatz 3 Batteriegesetz). Bei mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, 0,002 Masseprozent Cadmium oder 0,004 Masseprozent Blei müssen Batterien und Akkus mit den Symbolen „Hg“, „Cd“ und „Pb“ gekennzeichnet sein.


  • Cd = Batterie enthält Cadmium
  • Hg = Batterie enthält Quecksilber
  • Pb = Batterie enthält Blei
  • Mh = Batterie enthält Metallhydrid


Besonderheiten beim Verkauf von Starterbatterien

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Fahrzeugbatterien sind wir, soweit Sie Endverbraucher sind gemäß § 10 BattG verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgeben. Das Pfand ist nicht im Kaufpreis enthalten und wird neben dem Endpreis am Artikel ausgewiesen.

Geben Sie bei uns eine Fahrzeug-Altbatterie zurück, die wir entsprechend § 9 BattG als Neubatterie im Sortiment führen oder geführt haben, sind wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, diese kostenlos zurückzunehmen und den Pfandbetrag zurückzuerstatten.
Soweit wir entsprechend § 10 Abs. 1 Satz 3 BattG eine Pfandmarke ausgegeben haben, ist die Erstattung des Pfandes bei der Rückgabe der Fahrzeug-Altbatterie von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig.

Rückgabeort ist die im Impressum aufgeführte Adresse.

Eine Rücksendung der Altbatterie per Post ist aufgrund der Gefahrgutverordnung nicht zulässig.

Fahrzeug-Altbatterien können alternativ auch kostenlos bei Wertstoff- und Recyclinghöfen abgegeben werden. Das von uns erhobene Pfand wird von den öffentlich - rechtlichen Wertstoff- und Recyclinghöfen nicht zurückerstattet. Sie haben dort aber die Möglichkeit, sich die Rückgabe der Fahrzeug-Altbatterie auf der Pfandmarke quittieren zu lassen. Gegen Vorlage der quittierten Pfandmarke erhalten Sie das Batteriepfand von uns zurück.

Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.