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Batterieverordnung (BattV)
Hinweispflicht nach Batterieverordnung (BattV) zur Entsorgung von Batterien und Akkus.
Batterien und Akkus dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Endverbraucher sind gesetzlich verpflichtet,
alle gebrauchten Batterien und Akkus zurückzugeben. Sie können Ihre gebrauchten Batterien und Akkus in
unserem Büro, den öffentlichen Sammelstellen oder bei Händlern unentgeltlich zurückgeben.
Schadstoffhaltige Batterien und Akkus sind durch eine durchgestrichene Mülltonne sowie dem chemischen
Symbol des Schadstoffes gekennzeichnet.

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- Cd = Batterie enthält Cadmium
- Hg = Batterie enthält Quecksilber
- Pb = Batterie enthält Blei
- Mh = Batterie enthält Metallhydrid
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Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG)
Hinweispflicht nach Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) für Elektroschrott: (Gesetz über das
Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten).
Verbraucherinnen und Verbraucher können seit dem 24. März 2006 ihre alten Elektro- und Elektronikgeräte
kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben. Von diesem Zeitpunkt an müssen die Hersteller die dort
gesammelten Geräte zurücknehmen und entsorgen. Das sieht das Elektro- und Elektronikgerätegesetz vor, das am 23. März 2005
im Bundesgesetzblatt verkündet wurde (BGB1. IS. 762 f.).
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